Hausordnung

Erfolgreiche Arbeit und harmonisches Zusammenleben sind unser gemeinsames Ziel.

Wir pflegen einen respektvollen und wertschätzenden Umgang. Dies setzt soziales Verhalten voraus.

Insbesondere:
• Gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfe
• Anerkennung der Rechte anderer
• Einhaltung der Pflichten gegenüber der Gemeinschaft

Allgemeines Verhalten
Die Sprache an unserer Schule ist Deutsch. Um die Schulgemeinschaft zu stärken, die Integration zu fördern und Konflikten vorzubeugen, erwarten wir von unseren Schülern, dass während des Unterrichts (Ausnahme: Fremdsprachenunterricht), in den Pausen und auf dem gesamten Schulgelände Deutsch gesprochen wird.

Wir erwarten von allen am Schulleben Beteiligten Rücksichtnahme sowie höflichen, partnerschaftlichen und kollegialen Umgang untereinander.

Beschädigungen und Verunreinigungen sind zu unterlassen. Wer vorsätzlich oder nachlässig Schäden verursacht ist für diese haftbar.

Rauchen ist für Schülerinnen und Schüler, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, nur in den Bereichen des Schulgeländes gestattet, auf die sie von ihrer zuständigen Klassenleitung hingewiesen werden. 

Die Klassenleiter weisen die Schülerinnen und Schüler an, in welchen Bereichen das Parken von Kraftfahrzeugen gestattet ist. Zweiräder sind ausschließlich auf den dafür vorgesehen Plätzen abzustellen.

Die Nutzung von transportablen Musik-Abspielgeräten und sonstigen Lärmquellen ist im Unterricht verboten. Störende Geräte werden von den Lehrkräften bis zum Unterrichtsende einbehalten. Das Hören von Musik ist nur außerhalb des Unterrichts mit Kopfhörern erlaubt. Dabei dürfen andere Personen nicht durch die Geräuschentwicklung belästigt werden.

Das Erstellen von Bildmaterial (Fotos und Videos) ist auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur mit grundsätzlicher Genehmigung einer Lehrkraft erlaubt.

Essen während des Unterrichts ist nicht gestattet. Offene Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgenommen werden. Das Kauen von Kaugummi ist im Schulgebäude untersagt.

Das Mitbringen von Waffen ist verboten. Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol und illegalen Drogen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. 

Das Spucken auf dem gesamten Schulgelände ist untersagt.

In geschlossenen Räumen sind Kopfbedeckungen nicht gestattet. Eine Ausnahme dieser Regelung kann alleine die Klassenleitung festlegen. Hiervon ausgenommen ist das Tragen eines Kopftuchs aus religiösen Gründen sowie das Tragen von Kopfbedeckungen aus hygienischen und arbeitsschutzrechtlichen Gründen.

Schülerinnen und Schüler der Louis-Lepoix-Schule haben sich angemessen zu kleiden.

Fahrräder, Inlineskater, Skateboards und andere Fahrzeuge dürfen nicht im Gebäude abgestellt werden.

Treppenaufgänge, Flure, Ein- und Ausgänge und ausgewiesene Fluchtwege sind stets freizuhalten. 

Die Anordnungen der Schulleitung, der Lehrerinnen und Lehrer sowie des Hausmeisters sind zu befolgen. 

Anmerkung: Die für Werkstätten und Labors erstellten Raumordnungen sind unbedingt zu beachten. Zusammen mit denUnfallverhütungsvorschriften dienen diese der Unfallverhütung und dem Gesundheitsschutz.

 

Benutzung von mobilen Endgeräten
Mobile Endgeräte sind während des Unterrichts ausgeschaltet in der Schultasche des jeweiligen Schülers/ der jeweiligen Schülerin aufzubewahren. Es ist selbstverständlich, dass diese Geräte nur in der unterrichtsfreien Zeit verwendet werden dürfen.

Wird diesem Verbot zuwider gehandelt, können Mobile Endgeräte für die Dauer des Unterrichts eingezogen werden.

Während der Durchführung von Klassenarbeiten und Tests gilt Abs.1 entsprechend. Die Benutzung während einer schriftlichen Arbeit wird als Täuschungsversuch gewertet.

Das Gebot der Wahrung eigener Interessen lässt es angezeigt erscheinen, dass die Schülerinnen und Schüler an Tagen, an denen Prüfungsarbeiten geschrieben werden, ihr Mobiles Endgerät nicht mit in die Schule bringen.

Werden sie dennoch mitgebracht, sind sie während der Prüfungsarbeit ausgeschaltet in der Tasche aufzubewahren.

Benutzung der Computerräume
Die Computer unserer Schule stehen den Schülern und Lehrern zum Lernen und Arbeiten zur Verfügung. 

Ihre Benutzung wird in Absprache mit den Lehrern festgelegt.

Der Umgang mit diesen technischen Geräten und ihrem Zubehör soll sorgfältig sein, ohne Absprache mit den Lehrern darf weder Soft- noch Hardware verändert werden. Jedem Schüler ist eine passwortgeschützte Nutzung der PCs möglich. Nur Netzwerkbetreuer, Lehrer und Schulleitung haben Zugriff auf die Daten der Schüler. 

Im Sinne einer ethischen Nutzung müssen alle auf Festplatten der Schule abgespeicherten Daten verfassungskonform und jugendfrei sein.

Bei der Nutzung des Internet gelten diese Auflagen für die besuchten Seiten gleichermaßen.

Es wird ein verantwortungsvoller Umgang mit den Einrichtungen der Schule erwartet. Dies bezieht sich vor allem auf das absolute Ess- und Trinkverbot, Veränderungen an den Festplatteninhalten, Virenschutz und Urheberrechte an der installierten Software.

Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Benutzungsbedingungen behält sich die Schulleitung vor, den Betreffenden von der Benutzung des Computerraumes auszuschließen.